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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KumpelCamper Wohnmobilvermietung

Die folgenden Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Mietvertrages zwischen Dir („Mieter“) und der Michael Langemann Wohnmobilvermietung KumpelCamper („Vermieter“).

 

  1. In erster Linie finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung auf das Vertragsverhältnis. Daneben gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag laut BGB. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  2. Gegenstand des Mietvertrages ist die Anmietung eines Wohnmobils/eines Wohnwagens („Mietfahrzeug“).

  3. Der Mietvertrag kommt durch einen schriftlichen Mietvertrag zustande. Dieser Mietvertrag ist von beiden Seiten zu unterzeichnen/per Mail anzunehmen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

  4. Die Zusendung des Mietvertrages nebst diesen AGB durch den Vermieter stellt ein Angebot dar, welches durch Unterschrift und Rücksendung vom Mieter angenommen wird. Der Mietvertrag im Original ist umgehend nach Unterzeichnung an den Vermieter zu schicken. Die vorherige Zusendung in elektronischer Form ist fristwahrend.

  5. Der Mieter ist selber für die Organisation seiner Reise verantwortlich. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Die §§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung.

  6. Bestandteil des Mietvertrages ist das Übergabeprotokoll, welches bei Übergabe und bei Rückgabe des Mietgegenstandes schriftlich erstellt und von Mieter und Vermieter unterschrieben wird.

  7. Der Mietbeginn ist der Zeitpunkt der Übernahme des Mietfahrzeugs durch den Mieter. Das Mietende ist der Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Mietzeit befristet. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist auf Grund weiteren Gebrauchs gem. § 545 BGB ausgeschlossen.

  8. Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 18 Jahre. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Vor Übergabe des Mietfahrzeugs müssen dem Vermieter Führerschein und Personalausweis des Mieters vorgelegt werden.

  9. Reparaturen, die notwendig sind um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 200,00 € ohne Absprache mit dem Vermieter veranlasst werden. Die entsprechenden Belege sind dem Vermieter schnellstmöglich vorzulegen/zuzusenden.

  10. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass beim Rückwärtsfahren und/oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen eine Person aussteigen muss, um den Fahrer von außen einzuweisen („Sicherungsposten“).

  11. Rauchen ist im Mietfahrzeug strengstens verboten. Falls Rauchgeruch festgestellt wird, muss der Mieter für eine Aufbereitung und/oder eine Ozonbehandlung bezahlen.

  12. Tiermitnahme ist nach Absprache kostenlos gestattet.

  13. Es gelten die jeweils im Mietvertrag genannten Mietpreise. In den Mietpreisen ist die Versicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung und 150,00 € Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung pro Schadenfall enthalten.

  14. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu 1.000,00 € pro Schadenfall.

  15. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Missachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) oder vergleichbarer Schilder verursacht werden. 

  16. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Strafen, Bußgelder und Gebühren. Falls dem Vermieter in diesem Zusammenhang ein Verwaltungsaufwand entstehen sollte, wird dem Mieter dieser Aufwand im Stundennachweis mit 50,00 € zzgl. MwSt. pro Stunde in Rechnung gestellt.

  17. Der Mieter hat den Vermieter umgehend, jedoch spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs, über alle in der Mietzeit am Fahrzeug entstandenen Schäden zu informieren.

  18. Der Mieter hat nach Schäden sofort die Polizei und den Vermieter zu informieren. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sofern das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, ist der Vermieter zu informieren.

  19. Bei der Festlegung/Schätzung der Schadenbeseitigungskosten wird der Vermieter einen fairen Reparaturpreis annehmen bzw. Schadenbeseitigungkosten aus früheren Schäden als Maßstab heranziehen. Insbesondere bei Beschädigungen von Bodenbelag, Macken in Arbeits- oder Tischplatten u.ä. soll eine einvernehmliche Schadenregulierung angestrebt werden. Dies soll der Schadenkostenminderung dienen, um hohe Schadenfeststellungskosten zu verhindern und dadurch bedingte Ausfallzeiten des Fahrzeugs und Nachteile für den Folgemieter zu minimieren. Der Vermieter hat das Recht anfallende Reparaturkosten zu marktüblichen Kosten abzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass die tatsächlichen Reparaturkosten niedriger ausfallen.

  20. Treibstoffkosten sind vom Mieter zu tragen. Das Mietfahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vollgetankt wieder zurückzugeben. Der Mieter muss Wasserstand und Reifenluftdruck kontrollieren.

  21. Im Mietpreis enthalten ist jeweils der Inhalt einer vollen und einer teilgefüllten Gasflasche.

  22. Kleine Beschädigungen oder Beschädigungen, die den Gebrauchswert des Fahrzeugs nicht wesentlich herabsetzen, berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises.

  23. Es sind die jeweils vereinbarten Übergabezeiten einzuhalten. Die Übergabe des Fahrzeugs in dem vereinbarten Zustand (innen gereinigt, WC-Kassette geleert und gereinigt, Fahrzeug ausgeräumt, Besteck und Utensilien in den dafür vorgesehenen Kisten, wie bei Übergabe) hat zu der vereinbarten Zeit zu erfolgen. (Es ist nicht möglich, zu diesem Zeitpunkt erst mit den Reinigungs- oder Ausräumarbeiten zu beginnen.) Sofern der Mietgegenstand später als zu dem vereinbarten Übergabetermin zurückgegeben oder abgeholt wird, werden pro angefangene Stunde 50,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Ab Beginn der dritten Stunde wird der doppelte Tagespreis fällig. Schadenersatzansprüche wegen der zu späten Rückgabe können zusätzlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche des Nachmieters wird der Vermieter an den Mieter weitergeben.

  24. Wird das Mietfahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

  25. Das Mietfahrzeug wird an den Mieter innen und außen gereinigt übergeben. Die WC-Kassette wird gereinigt übergeben. Bei Rückgabe muss die WC-Kassette leer und sauber sein. Sollte die WC-Kassette nicht leer und sauber sein, wird der Vermieter die Leerung und Reinigung ausführen und dafür 150,00 € zzgl. MwSt. berechnen. Das Fahrzeug ist innen vollständig sauber zurückzugeben. D.h: Böden müssen gefegt und gewischt sein, Kühlschrank, Spüle, Herd usw. müssen gereinigt sein, Verunreinigungen der Polster müssen entfernt sein. Die (durch den Mieter nicht ordnungsgemäß erfolgten) Reinigungsarbeiten wird der Vermieter im Stundennachweis mit 50,00 € zzgl. MwSt./Stunde berechnen. Falls Reparaturen notwendig sind, deren Ursache der Mieter zu vertreten hat, werden diese laut Rechnung der entsprechenden Fachwerkstatt oder durch KumpelCamper zu marktüblichen Preisen berechnet. Die notwendigen Fahr- und Wartezeiten wird der Vermieter dem Mieter mit 50,00 € zzgl. MwSt./Stunde in Rechnung stellen. Reparaturarbeiten, die durch den Vermieter ausgeführt werden, werden mit 90,00 € zzgl. MwSt. pro Werkstattstunde im Stundennachweis berechnet.

  26. Gegenstand der Vermietung ist das gleiche Fahrzeug, nicht dasselbe.

  27. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen (Geldeingang auf dem Konto) eine Anzahlung von 300,00 € auf das Konto des Vermieters zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn (Geldeingang auf dem Konto) zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn) wird der Mietpreis sofort fällig.

  28. Die Kaution in Höhe von 1.000,00 € ist in bar bei Übergabe des Mietgegenstandes zu leisten und wird dem Mieter bei Rückgabe sofort zurückgegeben, sofern keine Mängel am Mietgegenstand festgestellt werden. Sollten Mängel festgestellt werden, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die Mängel beseitigt sind und eine genaue Endabrechnung erfolgen kann.

  29. Sollte der Mieter die Kaution nicht oder nicht vollständig bei Übernahme des Fahrzeugs bar zahlen können, ist der Vermieter nicht verpflichtet das Fahrzeug auszuhändigen. Die Fälligkeit des Mietpreises ist trotzdem gegeben. Wartezeiten des Vermieters, die verursacht sind durch spätere Beibringung der Kaution oder Vereinbarung eines neuen Übergabetermins werden mit 50,00 € zzgl. MwSt./Stunde berechnet. Der Mietpreis für die Mietzeit bleibt hiervon unberührt und ist selbstverständlich zu zahlen.

  30. Zusatzaufwendungen für z.B. Reinigung, Betankung, Schäden u.ä. werden mit der Kaution verrechnet, bis z.B. die Versicherung ggf. einen Schaden erstattet.

  31. Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Zahlung der Kaution nicht zu den vereinbarten Terminen, kann der Vermieter nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 

  32. Der Mieter ist verpflichtet, an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen und das Übergabeprotokoll und das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben.

  33. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Auch ein Widerrufsrecht aufgrund des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB besteht nicht.

  34. Der Vermieter räumt jedoch dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu folgenden Stornokosten ein, wenn der Mieter schriftlich kündigt:

  • Bis zu 60 Tage vor Übernahme: 25% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €

  • Vom 59. bis 30. Tag vor Übernahme: 50% des Mietpreises

  • Vom 29. Bis 14. Tag 80% des Mietpreises

  • Weniger als 14 Tage: 95% des Mietpreises.

  1. Nach Vertragsabschluss hat der Mieter keinen Anspruch auf Änderungen des Mietbeginns, des Mietzeitraums, des Fahrzeugs, der Fahrzeugausstattung usw.

  2. Sonderausstattung ist wie folgt in dem angegebenen Mietpreis enthalten, sofern im Mietvertrag keine Extramieten angegeben werden: Automatische Satellitenempfangsanlage 10,00 € pro Urlaub, Fahrradhalter 10,00 € pro Urlaub, Solaranlage 10,00 € pro Urlaub.

  3. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden für die Weitervermietung,  Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Geländefahrten, Gewerblicher Personenbeförderung, Festivals, Fahrzeugtests, zur Beförderung von giftigen, leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Es darf nicht in Kriegs- oder Krisengebiete gefahren werden.

  4. Ist dem Vermieter ohne sein Verschulden die Übergabe des Mietfahrzeugs unmöglich, entfällt seine Überlassungsverpflichtung. (z.B. wenn der Vormieter einen Unfall hatte und das Mietfahrzeug nicht fahrtüchtig ist.) Ein Ersatzfahrzeug muss nicht gestellt werden. Gleiches gilt auch, wenn das Mietfahrzeug während der Mietzeit gebrauchsunfähig wird.

  5. Der Vermieter nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 

  6. Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/der Fahrer zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass der Vermieter seine Daten speichern darf, um ihn zukünftig über Angebote seiner Firma zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten an zuständige Behörden weiter zu leiten, sofern diese zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich sind. Der Mieter kann seine Daten jederzeit löschen lassen. Dazu reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an den Vermieter. 

  7. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden so umgedeutet, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

  8. Der Gerichtsstand ist Duisburg.

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